Jede Suite ist mit einem Safe ausgestattet, damit Ihre Wertgegenstände an Bord sicher sind.
Die folgenden Gegenstände sind an Bord verboten und ihr Besitz ist Gästen, Explora Journeys Gastgebern oder Besuchern ohne rechtmäßigen Grund nicht gestattet, es sei denn, sie werden unmittelbar für den Schiffsbetrieb benötigt und sind Teil der Dienstpflichten eines Besatzungsmitglieds. Auch in diesem Fall ist ein Mitführen nur mit Genehmigung des Kapitäns, des Ship Security Officers (SSO) und/oder des Company Security Officers (CSO) gestattet.
• Alle illegalen Betäubungsmittel / Drogen, einschließlich synthetischer Designerdrogen / neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) und medizinischen Marihuanas (auch mit Rezept). Alle Produkte, die THC (Tetrahydrocannabinol) enthalten
• Alle Schusswaffen, einschließlich Nachbildungen, Imitationen und deren Einzelteilen
• Luft-, BB- oder Schrotpistolen oder -gewehre
• Alle anderen Projektilwaffen (z. B. Farbkugelpistolen)
• Jede Art von Munition
• Alle Explosivstoffe, einschließlich Imitationen von Explosivstoffen und -vorrichtungen
• Feuerwerkskörper, Fackeln, Pyrotechnik (mit Ausnahme derjenigen, die Teil der Rettungsausrüstung des Schiffes sind und ordnungsgemäß angemeldet wurden)
• Scharfe, spitze Waffen, einschließlich Wurfsternen
• Messer (ein Instrument mit einer Schneide oder Klinge, das an einem Griff befestigt ist) mit einer Klingenlänge von mehr als 7,6 cm
• Messer, die ihrem Design entsprechend bewusst verdeckt sind, wie z. B. Gürtelschnallenmesser, Stock- und Regenschirmmesser, als Kreditkarten versteckte Messer.
• Offene Rasierklingen mit einer Klingenlänge von mehr als 7,6 cm
• Tauchermesser, Harpunen
• Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 7,6 cm (Sicherheitsscheren beliebiger Länge mit abgerundeten Klingenenden sind erlaubt)
• Skean Dhus (Dolche, die als Teil der Highland-Tracht im Strumpf getragen werden) oder Kirpans (Schwerter oder Dolche, die von Sikhs getragen wird)
• Schwerter mit einer Klingenlänge von mehr als 7,6 cm
• Armbrüste, Armbrustbolzen, Langbogen und Langbogenpfeile
• Seitenschneider, Eispickel, feststehende Allzweckmesser
• Stumpfe Waffen oder Kampfsportwaffen wie Schlagringe, Knüppel, Keulen, Schlagstöcke oder Nunchakus
• Brechstangen, Äxte, Beile, Spaten
• Handwerkzeuge, die länger als 18 cm sind, einschließlich Hämmern, Schraubendrehern und Sägen
• Elektrowerkzeuge, einschließlich Bohrern, Sägen und Schneidemaschinen
• Gegenstände, die kampfunfähig machende Substanzen enthalten (z. B. Gaspistolen, Tränengassprays, Reizgas, Pfefferspray, Pfeffergel, Phosphor, Säure, Bleichmittel und andere gefährliche Chemikalien, die zur Betäubung oder einem Erreichen der Kampfunfähigkeit verwendet werden können)
• Mixer (Küchenmaschine, Pürierstab oder Entsafter) mit einer rotierenden Metallklinge.
• Entflammbare Stoffe und gefährliche Chemikalien, einschließlich Gasbrenner, Benzin, brennbaren Farben und Verdünnungsmitteln, sofern sie nicht gemäß den Vorschriften des Unternehmens mitgeführt werden
• Kerzen, Räucherstäbchen
• Jeder Gegenstand, der zur Verwendung als Angriffswaffe hergestellt oder gedacht ist oder entsprechend adaptiert wurde
• Betäubungsgeräte oder andere Waffen, die eine vorübergehende Lähmung verursachen (z. B. ein TASER)
• Handschellen
• Mitgebrachte und nicht vom Unternehmen gestellte Gegenstände, die ein Heizelement enthalten, wie z. B. Tauchsieder, Heizdecken, Bügeleisen, Wasserkocher, Kaffeemaschinen mit Heizplatte, Reiskocher (Glätteisen und Haartrockner sind ERLAUBT)
• Mikrowellengeräte
• Verlängerungskabel, sofern nicht vom Unternehmen gestellt
• Alle ferngesteuerten oder autonomen Flugapparaturen, Spielzeuge oder Drohnen
• Hoverboards, Luftkissenfahrzeuge, Scooter oder Segways (außer denen, die vom Unternehmen für Ausflüge zur Verfügung gestellt werden)
• Druckgasbehälter, -flaschen und -zylinder, einschließlich Tauchflaschen
• Autobatterien und nicht verschlossene Batterien, es sei denn, sie werden entsprechend der betrieblichen Vorgaben mitgeführt
• EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacons), Amateurfunkgeräte, Kommunikationsscanner, Breitbandempfänger, Satellitentelefone, Laser und Laserpointer
• Funkstörsender (jedes Gerät, das absichtlich die drahtlose Übertragung stört, blockiert oder beeinträchtigt, einschließlich Mobiltelefonen, Wi-Fi und Bluetooth)
• GPS-Störsender (jedes Sendegerät, das dazu dient, GPS-Signale zu blockieren oder zu stören)
• Wasserpfeifen, bzw. Shishas
• Tätowiermaschinen oder -pistolen
• Batteriebetriebene Rauchgeräte (auch bekannt als E-Zigaretten), einschließlich Vape Pens, Vape Pods, Einweg-Vapes, E-Liquids und sämtlichem Vape-Zubehör (nur Südamerika-Reisen)
Ausnahmen
• Mit Ausnahme von Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden, die in offizieller Funktion handeln. Vom jeweiligen Staat zugelassene bewaffnete Sicherheitskräfte
• Außer mit Genehmigung des CSO
• Tauchermesser müssen in der Obhut der Sicherheitskräfte aufbewahrt werden. Weisen Sie die Besitzer darauf hin, dass sie sie für spezifische Tauchausflüge aus- bzw. einchecken können
• Rollstuhl-, Scooter- und Elektrofahrradbatterien sind erlaubt, wenn es sich um verschlossene Batterien handelt
• Es sei denn, dies wurde vom Unternehmen im Rahmen einer offiziellen Unternehmensaktivität genehmigt
• Medizinische Gasflaschen sind in Verbindung mit einem medizinischen Attest erlaubt
• Gegenstände, die eindeutig und offensichtlich Spielzeug sind, müssen nicht beschlagnahmt werden
• Funkgeräte mit geringer Leistung, wie sie normalerweise von Eltern benutzt werden, um mit ihren Kindern in Kontakt zu bleiben, sind gestattet
• Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Artikel zugelassen werden kann, zum Beispiel USB-Ladestationen, sollten Sie sich von der Elektronikabteilung beraten lassen
• Passagiere mit „besonderen Bedürfnissen“, die für die Mitnahme eines verbotenen Gegenstandes im Vorfeld eine Genehmigung des Unternehmens eingeholt haben und deren Buchung den Code „Besondere Bedürfnisse“ enthält. Es kommt vor, dass Passagiere keine vorherige Genehmigung eingeholt haben. In diesem Fall obliegt die Beurteilung bei der Einschiffung dem Chief Security Officer
• Passagiere mit „besonderen Bedürfnissen“ (SP 22.06.01), die eine vorherige Genehmigung des Unternehmens eingeholt haben, um ein Hilfsmittel zur Unterstützung ihrer Mobilität mitzubringen (z. B. einen Elektro-Scooter für Ausflüge) und auf deren Buchung ein Code für „besondere Bedürfnisse“ sowie Hinweise eingetragen wurden, aus denen beispielsweise hervorgeht, dass ein Hilfsmittel vom Sicherheitspersonal an Bord einbehalten und dem Gast beim Landgang ausgehändigt werden soll. Es kommt vor, dass Passagiere keine vorherige Genehmigung eingeholt haben. In diesem Fall obliegt die Beurteilung bei der Einschiffung dem Chief Security Officer
contact@explorajourneys.com