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Verhaltenskodizes

Explora Journeys, ein Teil der MSC Cruises SA, des weltweit größten in Privatbesitz befindlichen Schiffsreiseunternehmens, verpflichtet sich zu einer fairen Geschäftstätigkeit und zur Einhaltung aller geltenden Gesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zur Bekämpfung von Korruption sowie bezüglich Sanktionen, Zwangsarbeit und Beschäftigung von Minderjährigen.

 

Verhaltenskodex für Geschäftspartner
1. Umwelt

Explora Journeys verpflichtet sich, seine Auswirkungen auf die Umwelt und die befahrenen Meere und Ozeane sowohl an Land als auch an Bord zu reduzieren und alle geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist, einzuhalten.

Darüber hinaus engagiert sich Explora Journeys im Rahmen verschiedener Projekte, Investitionen und Initiativen für den Erhalt der marinen Umwelt und setzt auf fundierte Praktiken zum Schutz der Natur. Explora Journeys erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie die obigen Verpflichtungen teilen, indem sie sauber, effizient und nachhaltig arbeiten und sich an alle geltenden Umweltgesetze halten. 

2. Menschenrechte und arbeitsrechtliche Standards

Explora Journeys respektiert alle Menschen und setzt sich für die Menschenrechte ein. Unsere Geschäftspartner tragen dazu bei, dieser Verpflichtung nachzukommen, indem sie ebenfalls alle in ihrem Auftrag tätigen Personen schützen. Dies geschieht zum einen, indem sie sich an geltendes Arbeitsrecht halten, das Recht der Arbeitnehmer auf gewerkschaftliche Organisation unterstützen, faire Löhne und Arbeitszeiten bieten, ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten und missbräuchliche Praktiken wie die Beschäftigung von Minderjährigen, Zwangsarbeit, körperliche Bestrafung und Ausbeutung untersagen. Zum anderen verpflichten sich die Geschäftspartner von Explora Journeys, ihre eigenen Partnerunternehmen sorgfältig auszuwählen, ihrer Sorgfaltspflicht durch angemessene Praktiken nachzukommen, klare Richtlinien aufzustellen, um die Einhaltung dieses Kodex zu gewährleisten, und ihre laufende Geschäftstätigkeit regelmäßig zu überprüfen. Die Geschäftspartner von Explora Journeys tragen dazu bei, ein sicheres Umfeld für alle zu schaffen. Wir verlassen uns darauf, dass sie alle geltenden Sicherheitsgesetze, -bestimmungen und -richtlinien sowie Branchenstandards einhalten, insbesondere, wenn sie in den Räumlichkeiten oder an Standorten von Explora Journeys tätig sind.

Wir erwarten, dass die Geschäftspartner von Explora Journeys ihre eigenen Sicherheits- und Gesundheitspraktiken etablieren und entsprechende Schulungen durchführen, um Verletzungen zu minimieren oder zu vermeiden. 

Antidiskriminierung

Vielfalt spielt eine entscheidende Rolle bei Explora Journeys. Wir sind der festen Überzeugung, dass unterschiedliche Profile und Hintergründe großartige Chancen eröffnen und einen Mehrwert für Explora Journeys bieten. Um sicherzustellen, dass jeder Mensch in seiner Individualität respektiert wird, duldet Explora Journeys keinerlei Diskriminierung aufgrund des biologischen oder sozialen Geschlechts, der ethnischen oder nationalen Herkunft, der Religion, der Sprache, des Alters, des Vorliegens einer Behinderung, der politischen oder weltanschaulichen Überzeugung, des Familienstands, der sexuellen Orientierung oder familiärer Verpflichtungen.

Explora Journeys hält sich in allen beschäftigungsbezogenen Aspekten strikt an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an Gesetze zur Beseitigung von Diskriminierung im beruflichen Umfeld. Explora Journeys ist fest entschlossen, für Chancengleichheit und Vielfalt im Beschäftigungsverhältnis zu sorgen, und trifft Entscheidungen bezüglich der Einstellung oder Beförderung von Mitarbeitenden allein auf Grundlage der beruflichen Leistung. 

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Explora Journeys lehnt Kinderarbeit (Beschäftigung von Minderjährigen) strikt ab und hält sich an alle diesbezüglich geltenden Gesetze.

Unter Kinderarbeit wird im Rahmen dieses Kodex jegliche illegale Form der Beschäftigung von Kindern gemäß den Definitionen der ILO-Konvention Nr. 138 von Juni 1973 und Nr. 182 vom 17. Juni 1999 verstanden. Die Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren ist strengstens untersagt. In Ländern, in denen die lokale Gesetzgebung ein höheres Alter hinsichtlich Kinderarbeit vorsieht oder ein höheres Alter für den Abschluss der Schulpflicht als 16 Jahre festlegt, gilt das entsprechend höhere Alter. Mitarbeitende unter 18 Jahren dürfen keine Überstunden machen, keine gefährlichen Arbeiten verrichten und keine Nachtschichten übernehmen. Partnerunternehmen dürfen rechtmäßige, legitime und ordnungsgemäß durchgeführte Lehr- und Ausbildungsprogramme wie Praktika für Schüler und Studierende anbieten. 

Arbeitsbedingungen

Explora Journeys befürwortet und respektiert die international anerkannten Menschenrechte in seiner weltweiten Geschäftstätigkeit und seinen globalen Geschäftsbeziehungen. Explora Journeys ist der festen Überzeugung, dass jeder Mensch es verdient, gleich und angemessen behandelt zu werden, und übernimmt diese Verantwortung auch gegenüber Mitarbeitenden.

Explora Journeys verurteilt Zwangsarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung und Sklaverei und hält sich an die geltende Gesetzgebung. Von den Geschäftspartnern von Explora Journeys wird erwartet, dass sie sich an alle oben genannten oder anderweitig geltenden Gesetze in Bezug auf die Menschenrechte halten. 

Belästigung und Missbrauch

Explora Journeys respektiert und fördert die grundlegende Würde aller Mitarbeitenden und toleriert keinerlei Form von Belästigung oder Missbrauch. Zu Belästigung und Missbrauch gehören beispielsweise die Androhung von Gewalt oder gewalttätige Handlungen gegenüber einer anderen Person (einschließlich Gesten, Worte und Körperkontakt), die absichtliche Beschädigung des Eigentums von Explora Journeys oder einer anderen Person sowie jegliche andere Verhaltensweise, die dazu führt, dass sich andere bei Explora Journeys am Arbeitsplatz unwohl fühlen. Explora Journeys duldet keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeitende, die sich über Belästigung beschweren oder an entsprechenden Untersuchungen beteiligt sind.

Von den Geschäftspartnern von Explora Journeys wird erwartet, dass sie sich an alle oben genannten oder anderweitig geltenden Beschäftigungsgesetze der jeweiligen Rechtsprechung halten. 

Gesundheit und Sicherheit

Für Explora Journeys hat es oberste Priorität, Gästen einen sicheren und gesunden Aufenthalt an Bord zu ermöglichen und seinen Mitarbeitenden ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten, sei es an Bord oder an Land. Um dieses Ziel zu erreichen, erfüllt Explora Journeys alle geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, einschließlich

der strengen Anforderungen des Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (Safety of Life at Sea, SOLAS). In einigen Fällen geht Explora Journeys sogar darüber hinaus, indem es die Richtlinien der CLIA (Cruise Lines International Association) in Bezug auf die Betriebssicherheit, den Brandschutz, die Sicherheit an Bord und die Gesundheit umsetzt.

Von den Geschäftspartnern von Explora Journeys wird erwartet, dass sie sich an alle oben genannten oder anderweitig geltenden Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit halten. 

3. Antikorruption

Explora Journeys verpflichtet sich in seiner weltweiten Geschäftstätigkeit zu fairen Geschäftspraktiken und zur Einhaltung aller geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Korruption. Explora Journeys untersagt Korruption, passive oder aktive Bestechung und Schmiergeldzahlungen in jeglicher Form auf das Strengste.

Die Geschäftspartner des Unternehmens, aber auch seine Mitarbeitenden und Führungskräfte sowie alle anderen in seinem Namen handelnden natürlichen oder juristischen Personen („verbundene Parteien“) müssen sich an alle geltenden Antikorruptionsgesetze und bewährten Praktiken halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Schweizerische Strafgesetzbuch sowie, wo zutreffend, den Foreign Corrupt Practices Act der Vereinigten Staaten von Amerika und den Bribery Act 2010 des Vereinigten Königreichs („Antikorruptionsgesetze“).

Geschäftspartner erklären sich damit einverstanden, dass sie und mit ihnen verbundene Parteien weder Regierungsangehörige noch Mitarbeitende von Explora Journeys oder andere Privatpersonen durch die Aussicht auf Zahlung von Geld oder Übergabe von Sachwerten beeinflusst haben, beeinflussen oder entsprechende Maßnahmen fördern werden, sei es direkt oder indirekt, um deren Entscheidungen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu beeinflussen.

Geschäftspartner und mit ihnen verbundene Parteien dürfen keine Bestechungs- oder Schmiergelder als Gegenleistung für die Durchführung bestimmter Transaktionen oder das Treffen bestimmter Entscheidungen annehmen. 

4. Interessenkonflikte

Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die geschäftlichen Interessen von Geschäftspartnern in irgendeiner Weise mit den geschäftlichen Interessen von Explora Journeys kollidieren oder zu kollidieren scheinen.

Geschäftspartner sollten aktiv alle Situationen vermeiden, die sie darin beeinträchtigen könnten, im besten Interesse von Explora Journeys zu handeln, oder die es ihnen erschweren könnten, die vereinbarten Tätigkeiten bzw. Serviceleistungen objektiv und effektiv auszuführen. Explora Journeys erwartet von seinen Geschäftspartnern die vollständige Offenlegung aller Situationen, von denen hinreichend angenommen werden kann, dass sie zu einem Interessenkonflikt führen können. Wenn ein Geschäftspartner den Verdacht hegt, dass ein Interessenkonflikt vorliegt oder eine Situation eingetreten ist, die andere hinreichend als Interessenkonflikt auffassen, muss der Geschäftspartner Explora Journeys unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Explora Journeys erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie angemessene interne Abläufe etablieren, die es ihnen ermöglichen, Interessenkonflikte zu identifizieren, offenzulegen und zu beheben. 

5. Sanktionsbestimmungen

Sanktionen sind Verordnungen, die es verbieten, sich an spezifischen internationalen Transaktionen zu beteiligen, in denen bestimmte Einzelpersonen, Organisationen oder Länder involviert sind, um die nationale Sicherheit zu gewährleisten und/oder politische Ziele durchzusetzen.

Explora Journeys hält sich an die Sanktionsbestimmungen der Schweiz und der Europäischen Union sowie an alle weiteren Sanktionsbestimmungen, die für die weltweite Geschäftstätigkeit und die globalen Geschäftsbeziehungen des Unternehmens gelten. Von den Geschäftspartnern von Explora Journeys wird erwartet, dass sie sich an alle oben genannten oder anderweitig geltenden Sanktionsbestimmungen halten. 

6. Fairer Wettbewerb

Explora Journeys verpflichtet sich, die geltenden Wettbewerbsbestimmungen (auch bekannt als „Kartellrecht“) jederzeit und ortsunabhängig einzuhalten. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie dies ebenfalls tun. Verstöße gegen das Kartellrecht werden per Gesetz streng geahndet und können in vielen Ländern sogar strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

Explora Journeys erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie niemals mit Konkurrenten Vereinbarungen eingehen (oder auch nur den Anschein erwecken), in denen es um Handelseinschränkungen, Produktionsbeschränkungen oder den Boykott anderer geht, und niemals sensible Informationen mit Wettbewerbern austauschen (zum Beispiel zu Preisen, Angeboten oder Kosten).

Die Geschäftspartner von MSC sind aufgefordert, ihre Geschäftsbeziehungen ehrlich zu handhaben und ihre Geschäftstätigkeit transparent zu gestalten. 

7. Geschäfts- und Finanzunterlagen

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Geschäfts- und Finanzunterlagen von Explora Journeys ist von entscheidender Bedeutung und muss sichergestellt werden. Explora Journeys verpflichtet sich, alle geltenden Finanz- und Steuervorschriften einzuhalten und davon abzusehen, jegliche Form von Steuerhinterziehung im Rahmen der geltenden Gesetzgebung zu begehen oder zu begünstigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Geltungsbereich des Criminal Finance Act 2017 des Vereinigten Königreichs. Explora Journeys erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie hinsichtlich ihrer Dokumente und Praktiken dieselben hohen Standards einhalten. Die Unterlagen der Geschäftspartner sollten stets den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sowie Branchen- und Unternehmenskodizes entsprechen und auf Genauigkeit und Transparenz ausgerichtet sein. Angaben dürfen niemals verfälscht, vernichtet oder falsch dargestellt werden. 

8. Vertraulichkeit, Verwendung des Namens von Explora Journeys und Datenschutz

Vertraulichkeit

Geschäftspartner sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen von Explora Journeys sowie alle vertraulichen Angaben von den Gästen von Explora Journeys, von Partnern und von anderen Dritten zu schützen.

Andernfalls kann es zu einer Verletzung von Verpflichtungen kommen, die sich aus Verträgen oder Gesetzen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, zum Datenschutz oder zum Schutz der Privatsphäre ergeben. Vertrauliche Informationen dürfen keinesfalls an Personen außerhalb von Explora Journeys weitergegeben werden, einschließlich Familienmitglieder und Freunde, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Vertrauliche Informationen dürfen nur an die Personen innerhalb von Explora Journeys weitergegeben werden, welche die entsprechenden Informationen benötigen.

Alle Geschäftspartner sind verpflichtet, vertrauliche Informationen zu schützen, auch nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses, sofern dies vertraglich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wenn Geschäftspartner Zugang zu vertraulichen Informationen oder dem geistigen Eigentum von Explora Journeys haben, ist es von größter Wichtigkeit, dass sie diese Informationen verantwortungsvoll erheben, verwenden und behandeln. Die Informationen dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung unter keinen Umständen an die Öffentlichkeit oder Personen außerhalb von Explora Journeys weitergegeben werden, auch nicht versehentlich. 

 

Name und Reputation von Explora Journeys

Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Explora Journeys ist es Geschäftspartnern nicht gestattet,

(i) den Namen oder das Logo von MSC in Werbe- oder Aktionsmaterialien zu verwenden;

(ii) ihre Geschäftsbeziehung zu MSC zu nutzen, um zu implizieren, dass MSC ihre Waren oder Dienstleistungen gutheißt, und

(iii) für oder im Namen von MSC Angaben zu machen oder Erklärungen abzugeben.

Explora Journeys ist befugt, eine Vereinbarung und/oder geschäftliche Beziehung zu einem Geschäftspartner zu beenden, wenn der Geschäftspartner in eine Situation oder Aktivität verwickelt ist, die nach begründetem Ermessen von Explora Journeys negative Auswirkungen auf den Ruf von Explora Journeys oder irgendeinen Aspekt der Geschäftstätigkeit des Unternehmens hat oder Explora Journeys oder irgendeinen Aspekt der Geschäftstätigkeit des Unternehmens in Verruf bringt, in einen Skandal involviert oder Spott und Verachtung verursacht.

 

Datenschutz

Explora Journeys respektiert und schützt die Privatsphäre seiner Mitarbeitenden, Gäste und Geschäftspartner und verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf angemessene und rechtmäßige Weise sowie für festgelegte und legitime Zwecke verarbeitet. Explora Journeys bewahrt die personenbezogenen Daten sicher auf und trifft Vorkehrungen, um eine unbefugte Offenlegung zu vermeiden.

Die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten kann sowohl der natürlichen Person, von der die Daten erhoben wurden, als auch Explora Journeys schaden. Explora Journeys erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie ähnlich hohe Standards implementieren, ihre Mitarbeitenden schulen und stets alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. 

9. Qualität

Explora Journeys ist bemüht, seinen Gästen die bestmögliche Erfahrung zu bieten, wenn sie mit Explora Journeys auf Reiserouten des Unternehmens unterwegs sind, einschließlich sicherer und hochwertiger Dienstleistungen. Die Geschäftspartner von Explora Journeys müssen sich demselben Standard verpflichten und sichere und zuverlässige Produkte und Serviceleistungen

sowie Technologien bereitstellen, die den Qualitätsanforderungen gemäß den Bedingungen der jeweiligen Verträge entsprechen. Geschäftspartner sollten ihre Produkte stets kenntlich machen, pünktlich liefern und sicherstellen, dass sie die im jeweiligen Vertrag festgelegten Qualitätskontroll-, Prüfungs- und Sicherheitsvorschriften erfüllen. 

10. Kontinuität des Geschäftsbetriebs

Obwohl Explora Journeys davon ausgeht, dass weder die Schiffe des Unternehmens noch seine Geschäftstätigkeit zum Stillstand kommen, ist Explora Journeys stets auf Herausforderungen und Notfälle vorbereitet. Die Geschäftspartner von Explora Journeys müssen gleichermaßen auf derartige Umstände vorbereitet sein, indem sie über Notfallpläne verfügen, die eine Wiederaufnahme ihrer kritischen Geschäftsabläufe im Notfall gewährleisten. 

11. Insiderhandel

Die Geschäftspartner von Explora Journeys können in den Besitz von Insiderinformationen über Explora Journeys oder andere Unternehmen kommen, welche die Entscheidung von Investoren bezüglich des Kaufs, Verkaufs oder Haltens von Aktien oder Wertpapieren beeinflussen können. Wenn Geschäftspartner über solche Informationen verfügen, müssen sie diese vertraulich behandeln und dürfen sie niemals für Investitionsentscheidungen verwenden oder zu ihrem Vorteil an andere weitergeben. 

12. Verantwortungsvolle Kommunikation

Eine konsistente und präzise Berichterstattung über Explora Journeys ist von großer Bedeutung, insbesondere unter schwierigen oder ungewöhnlichen Umständen. Geschäftspartner dürfen niemals öffentlich im Namen von Explora Journeys kommunizieren und müssen alle Informationsanfragen direkt an Explora Journeys weiterleiten. 

13. Speak-up-Kultur

Explora Journeys verpflichtet sich, seine Geschäftstätigkeit nach ethischen Maßstäben auszuführen.

Ein zentraler Aspekt unserer Rechenschaftspflicht und Transparenz besteht darin, dass wir unseren Geschäftspartnern die Möglichkeit geben, Bedenken hinsichtlich der Compliance auf angemessene und effektive Weise zu äußern. Geschäftspartner werden ermutigt und es wird von ihnen erwartet, dass sie tatsächliche oder vermutete Compliance-Verstöße von Mitarbeitenden von MSC wie folgt melden, wenn sie von diesen erfahren: 

  • Whistleblowing-Plattform unter
  • https://msccexplora.integrityline.com/frontpage 
  • E-Mail an hotline@msccruises.com
Kodex für Mitarbeitende
1. Umwelt

MSC Cruises verpflichtet sich, seine Auswirkungen auf die Umwelt und die befahrenen Meere und Ozeane sowohl an Land als auch an Bord zu reduzieren und alle geltenden Gesetze und Vorschriften in den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, einzuhalten.
Darüber hinaus engagiert sich MSC Cruises im Rahmen verschiedener Projekte, Investitionen und Initiativen für den Erhalt der marinen Umwelt und setzt auf fundierte Umweltpraktiken, um den Schutz der Umwelt zu gewährleisten.

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie die obigen Verpflichtungen teilen, indem Sie sauber, effizient und nachhaltig arbeiten und sich an Umweltgesetze halten. 

2. Menschenrechte und arbeitsrechtliche Standards

Wir respektieren alle Menschen und setzen uns für die Menschenrechte ein.
MSC Cruises schützt seine Mitarbeitenden und alle im Namen des Unternehmens tätigen Personen, indem wir uns an das geltende Arbeitsrecht halten, das Recht der Arbeitnehmer auf gewerkschaftliche Organisation unterstützen, faire Löhne und Arbeitszeiten bieten, ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten und missbräuchliche Praktiken wie die Beschäftigung von Minderjährigen, Zwangsarbeit, körperliche Bestrafung und Ausbeutung untersagen. 

 

Antidiskriminierung

Vielfalt spielt eine entscheidende Rolle bei MSC Cruises. Wir sind der festen Überzeugung, dass unterschiedliche Profile und Hintergründe großartige Chancen eröffnen und einen Mehrwert für MSC Cruises bieten.
Um sicherzustellen, dass jeder Mensch in seiner Individualität respektiert wird, duldet MSC Cruises keinerlei Diskriminierung aufgrund des biologischen oder sozialen Geschlechts, der ethnischen oder nationalen Herkunft, der Religion, der Sprache, des Alters, des Vorliegens einer Behinderung, der politischen oder weltanschaulichen Überzeugung, des Familienstands, der sexuellen Orientierung oder familiärer Verpflichtungen. MSC Cruises hält sich in allen beschäftigungsbezogenen Aspekten strikt an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an Gesetze zur Beseitigung von Diskriminierung im beruflichen Umfeld. MSC Cruises ist fest entschlossen, für Chancengleichheit und Vielfalt im Beschäftigungsverhältnis zu sorgen, und trifft Entscheidungen bezüglich der Einstellung oder Beförderung von Mitarbeitenden allein auf Grundlage der beruflichen Leistung.

 

Schutz von Kindern und Jugendlichen

MSC Cruises lehnt Kinderarbeit strikt ab und hält sich an alle diesbezüglich geltenden Gesetze. Unter Kinderarbeit wird im Rahmen dieses Kodex jegliche illegale Form der Beschäftigung von Kindern gemäß den Definitionen der ILO-Konvention Nr. 138 von Juni 1973 und Nr. 182 vom 17. Juni 1999 verstanden. Die Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren ist strengstens untersagt. In Ländern, in denen die lokale Gesetzgebung ein höheres Alter hinsichtlich Kinderarbeit vorsieht oder ein höheres Alter für den Abschluss der Schulpflicht als 16 Jahre festlegt, gilt das entsprechend höhere Alter.

Mitarbeitende unter 18 Jahren dürfen keine Überstunden machen, keine gefährlichen Arbeiten verrichten und keine Nachtschichten übernehmen.

 

Arbeitsbedingungen

MSC Cruises befürwortet und respektiert die international anerkannten Menschenrechte in seiner weltweiten Geschäftstätigkeit und seinen globalen Geschäftsbeziehungen.
MSC Cruises ist der festen Überzeugung, dass jeder Mensch es verdient, gleich und angemessen behandelt zu werden, und übernimmt diese Verantwortung auch gegenüber seinen Mitarbeitenden. MSC Cruises verurteilt Zwangsarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung und Sklaverei und hält sich an die geltende Gesetzgebung.

 

Belästigung und Missbrauch

MSC Cruises respektiert und fördert die grundlegende Würde aller Mitarbeitenden und toleriert keinerlei Form von Belästigung oder Missbrauch. Zu Belästigung und Missbrauch gehören beispielsweise die Androhung von Gewalt oder gewalttätige Handlungen gegenüber einer anderen Person (einschließlich Gesten, Worte und Körperkontakt), die absichtliche Beschädigung des Eigentums von MSC Cruises oder einer anderen Person sowie jegliche andere Verhaltensweise, die dazu führt, dass sich andere bei MSC Cruises am Arbeitsplatz unwohl fühlen.

MSC Cruises duldet keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeitende, die sich über Belästigung beschweren oder an entsprechenden Untersuchungen beteiligt sind.

 

Gesundheit und Sicherheit

MSC Cruises verfolgt die oberste Priorität, seinen Gästen einen sicheren und gesunden Aufenthalt an Bord zu ermöglichen und seinen Mitarbeitenden ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten, sei es an Bord oder an Land. Um dieses Ziel zu erreichen, erfüllt MSC Cruises alle geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, einschließlich der strengen Anforderungen des Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (Safety of Life at Sea, SOLAS). In einigen Fällen geht MSC Cruises sogar darüber hinaus, indem es die Richtlinien der CLIA (Cruise Lines International Association) in Bezug auf die Betriebssicherheit, den Brandschutz, die Sicherheit an Bord und die Gesundheit umsetzt. 

3. Antikorruption

MSC Cruises verpflichtet sich in seiner weltweiten Geschäftstätigkeit zu fairen Geschäftspraktiken und zur Einhaltung aller geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Korruption. MSC Cruises untersagt Korruption, passive oder aktive Bestechung und Schmiergeldzahlungen in jeglicher Form auf das Strengste.
Mitarbeitende müssen sich an alle geltenden Antikorruptionsgesetze und bewährten Praktiken halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Schweizerische Strafgesetzbuch sowie, wo zutreffend, den Foreign Corrupt Practices Act der Vereinigten Staaten von Amerika und den Bribery Act 2010 des Vereinigten Königreichs (im Folgenden „Antikorruptionsgesetze“). Mitarbeitende erklären sich damit einverstanden, dass sie keinem Regierungsvertreter und keiner anderen Privatperson die Zahlung von Geld oder Übergabe von anderen Sachwerten in Aussicht stellen, versprechen, durchführen oder autorisieren und keine Maßnahmen zur Förderung einer entsprechenden Zahlung oder Übergabe ergreifen werden, sei es auf direktem oder indirektem Weg, um die Entscheidung dieser Personen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu beeinflussen. Mitarbeitende dürfen keine Bestechungs- oder Schmiergelder als Gegenleistung für die Durchführung bestimmter Transaktionen oder das Treffen bestimmter Entscheidungen annehmen. 

4. Interessenkonflikte

Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die persönlichen Interessen von Mitarbeitenden in irgendeiner Weise mit den geschäftlichen Interessen von MSC Cruises kollidieren oder zu kollidieren scheinen. Mitarbeitende sollten aktiv alle Situationen vermeiden, die sie darin beeinträchtigen könnten, im besten Interesse von MSC Cruises zu handeln, oder die es ihnen erschweren könnten, die vereinbarten Tätigkeiten/Serviceleistungen objektiv und effektiv auszuführen. MSC Cruises erwartet von seinen Mitarbeitenden die vollständige Offenlegung aller Situationen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie zu einem Interessenkonflikt führen können. Wenn Mitarbeitende den Verdacht hegen, dass ein Interessenkonflikt vorliegt oder eine Situation eingetreten ist, die andere vernünftigerweise als Interessenkonflikt auffassen, müssen die Mitarbeitenden MSC Cruises unverzüglich davon in Kenntnis setzen. 

5. Sanktionsbestimmungen

Sanktionen sind Verordnungen, die es verbieten, sich an spezifischen internationalen Transaktionen zu beteiligen, in denen bestimmte Einzelpersonen, Organisationen oder Länder involviert sind, um die nationale Sicherheit zu gewährleisten und/oder politische Ziele durchzusetzen.
MSC Cruises hält sich an die Sanktionsbestimmungen der Schweiz und der Europäischen Union sowie an alle weiteren Sanktionsbestimmungen, die für die weltweite Geschäftstätigkeit und die globalen Geschäftsbeziehungen des Unternehmens gelten. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden, dass sie sich an alle oben genannten oder anderweitig geltenden Sanktionsbestimmungen halten. 

6. Fairer Wettbewerb

MSC Cruises verpflichtet sich, die geltenden Wettbewerbsbestimmungen (auch bekannt als „Kartellrecht“) jederzeit und ortsunabhängig einzuhalten. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden, dass sie dies ebenfalls tun.
Verstöße gegen das Kartellrecht werden per Gesetz streng geahndet und können in vielen Ländern sogar strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

Sie dürfen mit Konkurrenten niemals Vereinbarungen eingehen (oder auch nur den Anschein erwecken), in denen es um Handelseinschränkungen, Produktionsbeschränkungen oder den Boykott anderer geht, und niemals sensible Informationen mit Wettbewerbern austauschen (zum Beispiel zu Preisen, Angeboten oder Kosten). Sie müssen ihre Geschäftsbeziehungen ehrlich handhaben und ihre Geschäftstätigkeit transparent gestalten. 

7. Geschäfts- und Finanzunterlagen

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Geschäfts- und Finanzunterlagen von MSC Cruises ist von entscheidender Bedeutung und muss sichergestellt werden. Explora Journeys verpflichtet sich, alle geltenden Finanz- und Steuervorschriften einzuhalten und davon abzusehen, jegliche Form von Steuerhinterziehung im Rahmen der geltenden Gesetzgebung zu begehen oder zu begünstigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Geltungsbereich des Criminal Finance Act 2017 des Vereinigten Königreichs. 

8. Vertraulichkeit, Verwendung des Namens von MSC Cruises und Datenschutz

Vertraulichkeit

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen von MSC Cruises sowie alle vertraulichen Angaben von den Gästen von MSC Cruises, von Partnern und von anderen Dritten zu schützen. Andernfalls kann es zu einer Verletzung von Verpflichtungen kommen, die sich aus Verträgen oder Gesetzen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, zum Datenschutz oder zum Schutz der Privatsphäre ergeben.

Vertrauliche Informationen dürfen keinesfalls an Personen außerhalb von MSC Cruises weitergegeben werden, einschließlich Familienmitglieder und Freunde, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Vertrauliche Informationen dürfen nur an die Personen innerhalb von MSC Cruises weitergegeben werden, welche die entsprechenden Informationen benötigen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, vertrauliche Informationen zu schützen, auch nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses.

Wenn Sie Zugang zu unseren vertraulichen Informationen oder unserem geistigen Eigentum haben, ist es von größter Wichtigkeit, dass Sie diese Informationen verantwortungsvoll erfassen, verwenden und behandeln. Geben Sie diese Informationen ohne unsere Genehmigung unter keinen Umständen an die Öffentlichkeit oder Personen außerhalb von MSC Cruises weiter, auch nicht versehentlich.

 

Name und Reputation von MSC Cruises

Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von MSC Cruises ist es Mitarbeitenden nicht gestattet,
(i) den Namen oder das Logo von MSC in Werbe- oder Aktionsmaterialien zu verwenden;
(ii) ihre Geschäftsbeziehung zu MSC zu nutzen, um zu implizieren, dass MSC ihre Waren oder Dienstleistungen gutheißt, und

(iii) für oder im Namen von MSC Angaben zu machen oder Erklärungen abzugeben. 

9. Datenschutz

MSC Cruises respektiert und schützt die Privatsphäre seiner Mitarbeitenden, Gäste und Geschäftspartner und verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze.
Personenbezogene Daten werden auf angemessene und rechtmäßige Weise sowie für festgelegte und legitime Zwecke verarbeitet. MSC Cruises bewahrt personenbezogene Daten sicher auf und trifft Vorkehrungen, um eine unbefugte Offenlegung zu vermeiden. Die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten kann sowohl der natürlichen Person, von der die Daten erhoben wurden, als auch MSC Cruises schaden. 

10. Kontinuität des Geschäftsbetriebs

Obwohl wir bei MSC Cruises davon ausgehen, dass weder unsere Schiffe noch unsere Geschäftstätigkeit zum Stillstand kommen, müssen wir stets auf Herausforderungen und Notfälle vorbereitet sein. Mitarbeitende müssen gleichermaßen auf derartige Umstände vorbereitet sein, indem sie über Notfallpläne verfügen, die eine Wiederaufnahme der kritischen Geschäftsabläufe im Notfall gewährleisten. 

11. Insiderhandel

Als Mitarbeitende können Sie in den Besitz von Insiderinformationen über uns oder andere Unternehmen kommen, welche die Entscheidung von Investoren bezüglich des Kaufs, Verkaufs oder Haltens von Aktien oder Wertpapieren beeinflussen können. Wenn Sie über solche Informationen verfügen, müssen Sie diese vertraulich behandeln und dürfen sie niemals für Investitionsentscheidungen verwenden oder zu ihrem Vorteil an andere weitergeben. 

12. Verantwortungsvolle Kommunikation

Eine konsistente und präzise Berichterstattung über uns ist von großer Bedeutung, insbesondere unter schwierigen oder ungewöhnlichen Umständen. Kommunizieren Sie niemals öffentlich im Namen unseres Unternehmens und leiten Sie alle Informationsanfragen an uns weiter. 

13. Speak-up-Kultur

MSC Cruises hat sich verpflichtet, seine Geschäftstätigkeit nach ethischen Maßstäben auszuführen.
Ein zentraler Aspekt unserer Rechenschaftspflicht und Transparenz besteht darin, dass wir unseren Geschäftspartnern die Möglichkeit geben, Bedenken hinsichtlich der Compliance auf angemessene und effektive Weise zu äußern.
Geschäftspartner werden ermutigt und es wird von ihnen erwartet, dass sie tatsächliche oder vermutete Compliance-Verstöße von Mitarbeitenden von MSC wie folgt melden, wenn sie von diesen erfahren:

  • Whistleblowing-Plattform unter https://msccexplora.integrityline.com/frontpage 
  • E-Mail an hotline@msccruises.com